Energieausweis / Energiepass

 

Seit 2008 haben Käufer oder Mieter auf Grundlage der Energiesparverordnung (EnEV) Anspruch den Energieausweis bereits bei der Besichtigung einzusehen. 

Seit dem 1. Mai 2015 droht dem Eigentümer bei einer Besichtigung ohne Energieausweis sogar ein Busgeld von bis zu 15.000,- Euro!

Dabei unterscheidet man zwischen dem 2 Arten von Energieausweisen, dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsnachweis.

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Energieausweis beim Hausverkauf – Was Sie wissen müssen

Der Energieausweis gehört beim Hausverkauf zu eine der wichtigsten Unterlagen, die man als Verkäufer nachweisen muss. Seit 2008 haben Käufer oder Mieter auf Grundlage der sogenannten Energiesparverordnung (EnEV) einen Anspruch darauf, den Energieausweis bereits bei der Besichtigung einzusehen. Wird diese Vorschrift nicht eingehalten drohen dem Eigentümer seit Mai 2015 Bußgelder bis zu 15.000€. Die Vorlage eines Energieausweises beim Hausverkauf ist mithin obligatorisch, doch manchmal nicht leicht zu erbringen. Schließlich gibt es unterschiedliche Arten dieses Nachweises. Wir von Korn-Immobilien vermitteln Ihnen die notwendigen Grundlagen und erklären Ihnen welcher Energieausweis beim Hausverkauf benötigt wird.

Verbrauchs- und bedarfsorientierter Energieausweis beim Hausverkauf

Der Energieausweis beim Hausverkauf ist ein Dokument, welches die Energieeffizienz eines Gebäudes aufweist. Ferner gewährt er einen Einblick in die durchschnittlichen Energiekosten eines Hauses. Der Energieausweis gibt sowohl Auskunft über die Art der Heizstoffe (Heizung mit Gas, Öl oder Strom) als auch über die Energieeffizienzklasse. Diese schwankt je nach Bauart und -jahr zwischen A+ und H. A+ weist selbstreden die beste Effizienz aus, wohingegen H die schlechtes kennzeichnet. Der Energieausweis beim Hausverkauf zeigt weiterhin Informationen über den Hausbesitzer wie etwas Name, Anschrift und Beruf an.

Es existieren zwei unterschiedliche Arten von Energieausweisen beim Hausverkauf: Den bedarfs- und den verbrauchsorientierten Energieausweis:

Energieausweis beim Hausverkauf - Energiebedarfsausweis

Der Energiebedarfsausweis errechnet den theoretischen Energiebedarf einer Immobilie. Die Grundlage hierfür bilden bauliche Faktoren, durch welche technische Gutachter den wahrscheinlichen Bedarf ermitteln. Zu diesen Faktoren zählen etwa die Wandstärke, Heizanlage, Dämmung und Art der Fenster. Mithin stehen im bedarfsorientierten Energieausweis beim Hausverkauf Informationen darüber, welche Menge an Energie ein Objekt zur Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung aufwendet. Je kleiner dieser Wert, desto besser die Energieeffizienz der Immobilie. Weiterhin zeigt die Balkenskala eines Bedarfsaufweises den Primärbedarf an. Dieser Wert zeigt auf, wie viel Energie nötig ist, um den Endenergiebedarf des Hauses zu erzeugen. Hierfür ist insbesondere die Form der Energiegewinnung entscheidend. Hier gilt, je niedriger der Wert, desto besser die Energieeffizienz.

Energieausweis beim Hausverkauf - Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis gibt den reellen Energieverbrauch einer Immobilie wieder. Dieser Wert setzt sich aus den Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre zusammen. Somit errechnet er den sogenannten Endenergieverbrauch. Dieser beschreibt den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner. Der Wert kann naturgemäß stark variieren, da er an individuelle Faktoren wie Anzahl der Menschen in einem Haus, Heizverhalten und besondere Witterungsverhältnisse geknüpft ist.

Bestimmungen zum Energieausweis beim Hausverkauf

Doch welchen Energieausweis braucht man nun beim Hausverkauf? Für freistehende Ein- und Mehrfamilienhäuser mit bis zu vier Wohnungen, dürfen Sie selbst entscheiden welchen Energieausweis (bedarf- oder verbrauchsorientiert) Sie beim Hausverkauf ausstellen möchten. Für Häuser, die vor 1977 gebaut wurden, gelten hier spezielle Regularien. Sollte Ihre Immobilie vor 1977 gebaut und seitdem auch nicht mehr saniert worden sein, brauchen Sie dringend einen bedarfs- und verbrauchsorientierten Energieausweis beim Hausverkauf. Auch wenn Sie nur eine einzelne Wohnung veräußern möchten, benötigen Sie den Energieausweis der ganzen Immobilie.

Energieausweis beim Hausverkauf einfach bei Korn-Immobilien beantragen

Für die Ausstellung des obligatorischen Energieausweises beim Hausverkauf sind je nach Bundesland unterschiedliche Behörden zuständig. Meist sind entweder die lokale Bauaufsichtsbehörde oder das örtliche Bauordnungsamt zuständig. Die Kosten variieren je nach Art des Energieausweises zwischen 50 und 500 €.

Wenn Sie uns für den Verkauf Ihrer Immobilie engagieren, erstellen wir für Sie den Energieausausweis kostenlos. Mit unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihnen weiterhin bei vielen anderen Fragen behilflich sein. So können Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie neben unserer Expertise vor allem von unserem breiten Vertriebsnetz profitieren. Bei Interesse nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf!